General Terms and Conditions

Preliminary remarks
Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte und ähnlichem. Sie gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Von diesen Bedingungen abweichende Abmachungen, die mündlich getroffen werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Angaben zum Verwendungszweck unserer Waren und Produkte sowie Angaben über die Art und Weise der Anwendung oder Verarbeitung sind für uns unverbindlich, es sei denn, sie erfolgen schriftlich, insbesondere im Rahmen der Ausstattung und Verpackung der Waren und Produkte. Etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

Angebote, Bestellungen und Preise
Erfolgt die Bestellung Mo-Do bis 12.00 Uhr und am Freitag bis 10.00 Uhr, so verlässt die Ware noch am gleichen Tag das Haus und wird in der Regel am folgenden Werktag angeliefert. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten unsere bei Zugang der Bestellung maßgeblichen Listenpreise zuzüglich der Umsatzsteuer in Höhe des bei Ausführung der Lieferung geltenden Satzes.

Lieferung
Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, auch wenn wir die Frachtkosten tragen. Mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen oder bei Ihrer Bereitstellung im Falle der Abholung durch den Käufer gilt unsere Lieferpflicht als erfüllt. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, wählen wir Versandart und -weg. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Wir bemühen uns die angegebenen Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten, ohne hierfür eine Gewähr zu übernehmen. Der Käufer kann im Falle eines Lieferverzugs nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Krieg, Betriebs- oder Vertriebsstörungen, Verfügungen von hoher Hand oder sonstige Fälle von höherer Gewalt sowie Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, welche die Herstellung und den Versand auch bei unseren Lieferanten vermindern oder verhindern, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Lieferverpflichtung oder berechtigen uns zum auch teilweisen Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen.

Verpackung und Versand
Der Versand erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ab einem Bestellwert von netto € 250,- frei Haus, sofern im Angebot keine anderslautende Frankatur vereinbart wurde. Beim Versand durch den Paketdienst unserer Wahl verrechnen wir € 7,90 / Auftrag. Wird ausdrücklich ein anderer Paketdienstleister gewünscht, werden anfallende Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Absenders zu versichern. Von uns verauslagte Transportkosten können bei als unfrei vereinbarter Lieferung nach den Richtlinien des Spediteurgewerbes berechnet werden.

Beanstandungen
Sämtliche Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Abnehmer die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit sie nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Abnehmer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn es handelt sich um einen Mangel, der bei Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§307 ff. HGB. Die Zurücksendung der beanstandeten Ware kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Begründete Mängel werden wir nach unserer Wahl durch Preisnachlass, Umtausch oder Rücknahme der Ware beheben. Weitere Ansprüche gegen uns, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Schadensersatz, auch für Folgeschäden und für fahrlässige Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

ZahIungen
Unbeschadet der sofortigen Fälligkeit ist die Rechnung wie folgt zahlbar: Bei Lastschriftverfahren: 3% Skonto. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum: 2% Skonto. Das Nettozahlungsziel beträgt 30 Tage ohne Abzug. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung - außer in den gesetzlich geregelten Fällen - dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung, z.B. einer Zahlungserinnerung, Übersendung des Kontoauszuges etc. Zahlung leistet. Kann von dem Kunden nicht nachgewiesen werden, dass ihm eine Rechnung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Zeitpunkt des Empfangs der gekauften Ware. Bei Zahlungsverzug bleibt uns die Berechnung gesetzlicher Verzugszinsen vorbehalten (§ 288 Abs.2 BGB). Die Geltendmachung eines größeren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Wir sind berechtigt, ohne Nachfrist oder Rücktrittserklärung die Vorbehaltsware vom Käufer zurück zu verlangen, falls dieser seinen Verpflichtungen uns gegenüber trotz Mahnung nicht nachkommt. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich, schriftlich erklären. Das Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Die Verarbeitung gilt als für uns erfolgt, ohne dass dem Käufer aus der Verarbeitung und Aufbewahrung der Vorbehaltsware Ansprüche entstehen. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten ordnungsgemäß gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er hiermit im Voraus an uns ab. Kommt der Käufer seinen Verbindlichkeiten uns gegenüber nicht nach, so darf er über die gelieferte Ware und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen, ist jedoch zu Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen nicht berechtigt. Der Käufer hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis bezahlt haben. Bei Verarbeitung von fremden, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer werden wir Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeitenden Waren. Bei der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren entstehenden Forderungen tritt der Käufer hiermit schon im Voraus alle seine Ansprüche mit Neben- und Sicherungsrechten einschließlich Wechsel und Schecks an uns zur Sicherung ab. Wenn die Vorbehaltswaren uns nur anteilig gehören, so bemisst sich der an uns abgetretene Teil der aus ihrem Verkauf entstehenden Forderungen nach unserem Eigentumsanteil. Werden die Vorbehaltswaren zusammen mit fremden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft, so gilt die Kaufpreisforderung nur in anteiliger Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als abgetreten. Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf so lange einzuziehen, wie er seine Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat er uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, so können wir den Schuldnern die Abtretung anzeigen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer sofort mitzuteilen. Mit der vollen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an den Vorbehaltswaren ohne weiteres auf den Käufer über und ihm stehen die abgetretenen Forderungen zu. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Forderungen auf Verlangen des Käufers insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt.

Markenschutz
Werden von uns gelieferte und mit einem unserer Markenzeichen versehene Waren verarbeitet, so kann die Benutzung unseres Markenzeichens bei den damit hergestellten Erzeugnissen nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung erfolgen. Das gilt auch für die Verwendung unserer Produktbezeichnungen und Markenzeichen in Werbeschriften, Preislisten und anderen Geschäftspapieren.

Erfüllungsort
Für sämtliche Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Abnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist 61191 Rosbach v.d.H.

Stand: Februar 2019